Gut aufgehoben — Entsendung

Tre­ten Sie eine Stel­le in Indi­en an, dann wer­den Sie dort­hin ent­sen­det. Sie benö­ti­gen einen Flug, Unter­kunft, ein Visum und noch vie­les mehr. Dar­um brau­chen Sie sich aber nicht zu küm­mern — das machen wir für Sie.

Unsere Unterstützung bei einem Arbeitseinsatz in Indien

Wir bei der Rajen­dra and Ursu­la Joshi Fon­da­ti­on (JCF), Frei­en­bach SZ, ver­ste­hen, dass der Ent­scheid für eine Arbeits­tä­tig­keit in Jai­pur, Indi­en, eine Viel­zahl an Fra­gen auf­wirft und in vie­ler­lei Hin­sicht eine Her­aus­for­de­rung dar­stellt. Mit JCF haben Sie eine Arbeit­ge­be­rin an Ihrer Sei­te, die alle rele­van­ten The­men­be­rei­che kennt. Unser Ziel ist es, den Schritt nach Indi­en für Sie so rei­bungs­los wie mög­lich zu machen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Auf­ga­be kon­zen­trie­ren kön­nen.

Unsere Philosophie für Ihren Arbeitseinsatz in Indien

Unse­re Phi­lo­so­phie besteht dar­in, dass Sie sich um kei­ne steu­er­li­chen, arbeits- und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Fra­gen küm­mern müs­sen. Wir sor­gen für das pas­sen­de Visum für die Ein­rei­se und den Auf­ent­halt in Indi­en, stel­len Ihnen eine geeig­ne­te Woh­nung zur Ver­fü­gung und erle­di­gen für Sie die wei­te­ren orga­ni­sa­to­ri­schen Ange­le­gen­hei­ten. Sie sol­len sich rund­um gut betreut füh­len, damit Sie sich, unge­stört von admi­nis­tra­ti­ven Pflich­ten, Ihrer Arbeit wid­men kön­nen.

Antrag für Visum und Aufenthalt in Indien

Wir neh­men Ihre Wün­sche und per­sön­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen auf. Zusam­men mit der Art und Dau­er Ihrer geplan­ten Arbeits­tä­tig­keit erläu­tern wir Ihnen die Optio­nen für die Ein­rei­se und den Auf­ent­halt in Indi­en. Grund­sätz­lich bie­ten wir zwei Vari­an­ten an, näm­lich eine Ent­sen­dung a) mit Abzug der indi­schen Quel­len­steu­er (sog. «With­hol­ding Tax, WHT») oder b) ohne Abzug der indi­schen Quel­len­steu­er. Das indi­sche Steu­er­jahr dau­ert vom 01. April bis zum 31. März des Fol­ge­jah­res und ist mass­ge­bend für die Berech­nung der erlaub­ten Auf­ent­halts­dau­er in Indi­en.

Steuern und Sozialversicherungen

Wir unter­stüt­zen Sie in allen steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Belan­gen im Zusam­men­hang mit der Arbeits­tä­tig­keit in Indi­en. Grund­sätz­lich unter­ste­hen Schwei­zer und Aus­län­der mit Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung (Aus­weis C) auch wäh­rend der Arbeits­tä­tig­keit in Indi­en wei­ter­hin den Schwei­zer Rechts­vor­schrif­ten zur AHV, IV, Unfall- und Kran­ken­ver­si­che­rung. Sie ver­blei­ben somit wei­ter­hin im Schwei­zer Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem.

Aufenthaltsdauer in Indien

Die Dau­er Ihres Auf­ent­halts in Indi­en hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab — von Ihrer Ver­füg­bar­keit und Ihren Mög­lich­kei­ten sowie von den Anfor­de­run­gen an den Arbeits­ein­satz gemäss unse­rer Stel­len­aus­schrei­bung. Wir bespre­chen die Kon­stel­la­ti­on mit Ihnen und unter­brei­ten Ihnen unse­ren Vor­schlag. Sie­he auch «Antrag für Visum und Auf­ent­halt in Indi­en».

Sonstige organisatorische Unterstützung

Wir pla­nen und orga­ni­sie­ren alles für Ihre Arbeits­tä­tig­keit und den Auf­ent­halt in Indi­en. Dazu gehö­ren bspw. Flü­ge Schweiz-Indi­en-Schweiz (vier Flü­ge pro Jahr), Abho­len am Flug­ha­fen in Jai­pur, die Unter­brin­gung in einer Woh­nung in Jai­pur (aus­ge­stat­tet mit min­des­tens zwei Schlaf­zim­mern, einem Wohn­zim­mer und zwei Bädern), Trans­port­dienst zwi­schen der Woh­nung und der Arbeits­stät­te, usw.

Ferien in Indien

Die Beson­der­heit des Arbeits­or­tes in Indi­en soll es Ihnen ermög­li­chen, Feri­en­ta­ge in Indi­en zu ver­brin­gen, um Land und Leu­te zu erle­ben und ken­nen­zu­ler­nen. Aller­dings darf der Feri­en­be­zug die gemäss Visum gesetz­lich erlaub­ten Auf­ent­halts­ta­ge in Indi­en nicht unver­hält­nis­mäs­sig redu­zie­ren. Set­zen Sie sich des­halb früh­zei­tig mit uns in Ver­bin­dung, damit Ihre und unse­re Inter­es­sen berück­sich­tigt wer­den.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Sie sind Schwei­zer Staats­bür­ger oder Aus­län­der mit Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung (Aus­weis C) und besit­zen gute eng­li­sche Sprach­kennt­nis­se in Wort und Schrift, die Sie für eine Lehr-/ Aus­bil­dungs­tä­tig­keit in Indi­en befä­hi­gen. Sie ver­fü­gen zudem über eine mög­lichst breit­ge­fä­cher­te und mehr­jäh­ri­ge Berufs­pra­xis und haben Erfah­rung als Berufsbildner/in über­be­trieb­li­che Kur­se (ÜK) oder als Fach­lehr­per­son mit ent­spre­chen­der päd­ago­gi­scher Aus­bil­dung.

Even­tu­ell haben sie kein Inter­es­se an einer Arbeits­tä­tig­keit in Indi­en, ver­fü­gen aber über gros­se Erfah­rung in der Auf­be­rei­tung von Schu­lungs- und Aus­bil­dungs­un­ter­la­gen. Mel­den Sie sich bei uns, und wir prü­fen zusam­men mit Ihnen, ob eine Mög­lich­keit für eine Tätig­keit in der Schweiz besteht.

Bewerben Sie sich bei uns

Haben wir Ihr Inter­es­se geweckt? Dann bewer­ben Sie sich bei uns, damit wir gemein­sam die Mög­lich­keit einer Anstel­lung bespre­chen kön­nen. Da Ent­sen­dun­gen nach Indi­en immer zeit­lich begrenzt sind, sind wir lau­fend auf der Suche nach neu­en Mit­ar­bei­tern.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Die vor­ste­hen­den Infor­ma­tio­nen ver­mö­gen nur eine all­ge­mei­ne Über­sicht über unse­re Arbeits­ein­sät­ze in Indi­en zu ver­mit­teln. Zögern Sie des­halb nicht, uns direkt anzu­spre­chen, wenn Sie offe­ne Fra­gen haben. Bei Inter­es­se an einer Tätig­keit in Indi­en ste­hen wir Ihnen jeder­zeit für ein klä­ren­des Erst­ge­spräch zur Ver­fü­gung.

Sie haben Fragen?

Sie haben Inter­es­se an einer Stel­le oder all­ge­mein Fra­gen zu unse­rer Stif­tung? Kon­tak­tie­ren Sie uns, wir hel­fen Ihnen ger­ne wei­ter.